Berufliche Vorsorge (BVG)
Die Berufliche Vorsorge ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber obligatorisch.
BVG
Die berufliche Vorsorge ist in der zweiten Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Sie soll den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule soll ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns erreicht werden. Daneben versichert die zweite Säule die Risiken Tod und Invalidität. Die obligatorische Versicherung beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahres. Vorerst, bis zum Erreichen des 24. Altersjahres, decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem Alter von 25 Jahren wird zusätzlich für die Altersrente angespart. Das BVG-Obligatorium gilt für alle Arbeitnehmenden, die schon in der 1. Säule versichertsind und mindestens CHF 21’510 (Stand 2021) verdienen. Dies stellt die Eintrittsschwelle in das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dar.
Folgende Personengruppe sind dem Obligatorium nicht unterstellt
- Selbständigerwerbende
- Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten
- im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätige Familienmitglieder Personen, die im Sinne der IV mindestens zu 70 Prozent erwerbsunfähig sind
Einzelunternehmen
Freiwillig — obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21’510
Kollektivgesellschaften
Freiwillig — obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21’510
GmbH & AG
Obligatorisch — ab einem Jahreslohn von CHF 21’510