Unfallversicherung (UVG)
Unfallversicherung nach UVG
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung deckt Schäden, die entstehen, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Ihre Leistungen beinhalten medizinische Behandlung und finanzielle Unterstützung. Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und — krankheiten tragen die Arbeitgebenden. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden. Die Arbeitgebenden schulden den gesamten Prämienbetrag, wobei sie den Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn abziehen. Die Prämien sind unterschiedlich hoch nach Einkommen des Versicherten und nach Art des Betriebes.
Wer ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Selbständigerwerbende und nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und — männer, Kinder, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Leistungen
Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, d.h. bei Unfällen in der Freizeit. Sie erhalten über die Unfallversicherung auch Leistungen wie Taggelder und Renten. Maximal versichert ist ein Verdienst von 148’200 CHF.
Wichtig
Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert (Achtung: Unfalldeckung der Krankenversicherung nicht sistieren!). Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.
Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Unfallversicherung nicht?
Zu den allgemeinen Ausschlüssen gehören:
- Körperliche Schäden, welche absichtlich herbeigeführt wurden
- Körperliche Schäden, welche bei einem Verbrechen entstanden sind
- Körperliche Schäden, welche bei Wagnis entstanden sind
Einzelunternehmen
Für Personal obligatorisch — Inhaber kann sich privat (Krankenversicherung) oder über die Firma versichern
Kollektivgesellschaften
Für Personal obligatorisch — Inhaber kann sich privat (Krankenversicherung) oder über die Firma versichern
GmbH & AG
Für Personal obligatorisch